Methode & Haltung
Bereit für den Weg? Warum Auftragsklärung über den Erfolg im Offboarding-Coaching entscheidet
Ein Unternehmen kauft Coaching-Stunden für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt. Der Auftrag scheint klar: Begleitung beim beruflichen Neustart. Und doch entscheidet sich hier oft schon der Erfolg oder Misserfolg des gesamten Prozesses – bei einer Frage, die selten gestellt wird: Ist die Person gerade überhaupt bereit, sich darauf einzulassen?
Ein Dreieck, kein Zweiergespräch
Im privaten Coaching sind es zwei: Coach und Klient. Sobald ein Unternehmen Coaching einkauft, entsteht ein drittes Element – die auftraggebende Organisation, deren Interessen ebenfalls eine Rolle spielen. Aktuelle Forschung zur Auftragsklärung beschreibt dieses Dreieck als Verhandlungssituation mit eigenem Konfliktpotenzial: Coaches positionieren sich in der Praxis meist parteiisch gegenüber der klientseitigen Person, während das Unternehmen mitunter fast als Gegenüber wahrgenommen wird. Wer diese Konstellation nicht offen anspricht, riskiert Missverständnisse, die erst mitten im Prozess sichtbar werden.
Warum das im Offboarding noch einmal anders ist
Bei klassischem Führungskräfte-Coaching hat die Person meist selbst um Unterstützung gebeten. Im Offboarding kommt das Angebot mit der Kündigung, nicht aus eigenem Antrieb. Genau das verändert die Ausgangslage: Vertrauen in die Vertraulichkeit des Coachs ist nicht selbstverständlich, sondern muss erst erarbeitet werden – gerade weil das Unternehmen die Kosten trägt. Wer sich frisch getrennt fühlt, fragt sich zu Recht: Berichtet der Coach etwas zurück? Ist das hier wirklich für mich, oder ein Formalprozess, den ich absitzen soll? Seriöse Praxis in Outplacement und Coaching folgt hier einem klaren Standard: volle Vertraulichkeit gegenüber dem Unternehmen, keine inhaltliche Berichterstattung über das, was in den Gesprächen besprochen wird. Diesen Standard von Anfang an offen zu benennen, ist Teil einer guten Auftragsklärung – nicht etwas, das sich von selbst versteht.
Was eine gute Auftragsklärung leisten muss
- Vertraulichkeit ausdrücklich klären: was zwischen Coach und Klient bleibt, und was – wenn überhaupt – an das Unternehmen zurückgeht.
- Echte Bereitschaft prüfen, nicht voraussetzen: Nicht jede Person ist im ersten Gespräch bereit, sich zu öffnen – manche brauchen erst Zeit, um die Kündigung selbst zu verarbeiten.
- Erwartungen und Grenzen benennen: was das Coaching leisten kann, und was es ausdrücklich nicht ersetzt – etwa Rechtsberatung oder Therapie.
- Genug Zeit einräumen: Auftragsklärung ist kein Formular, das in wenigen Minuten abgehakt wird, sondern der Moment, in dem Vertrauen entsteht.
Mein Ansatz: Auftragsklärung als eigener Schritt, nicht als Formalie
Viele Outplacement-Programme starten die Uhr mit der ersten Coaching-Stunde – die Auftragsklärung läuft nebenbei mit, oft in denselben 60 Minuten wie der Einstieg ins eigentliche Thema. Ich mache das bewusst anders: Bevor es inhaltlich losgeht, nehme ich mir Zeit für ein eigenständiges Klärungsgespräch, ohne Druck, ohne mitlaufende Uhr. Darin geht es nicht um den Lebenslauf, sondern um eine Frage, die selten gestellt wird: Sind Sie gerade bereit für diesen Prozess – oder brauchen Sie erst etwas anderes?
Das ist mehr als Methodik, es ist eine Grundüberzeugung: Ein Coaching, das mit einer Person beginnt, die noch nicht bereit ist, verfehlt seine Wirkung – ganz gleich, wie gut die folgenden Sitzungen sind. Genau diese Sorgfalt am Anfang unterscheidet individuelle Begleitung von einem austauschbaren Beratungspaket von der Stange.
Bereitschaft lässt sich nicht voraussetzen. Sie muss geklärt werden.
Diese Einschätzung beruht auf meiner eigenen Coaching-Praxis sowie aktueller Forschung zur Auftragsklärung im Coaching, u. a. der Interviewstudie von Schwertl u. a. (Coaching | Theorie & Praxis, 2020) zur Mehr-Stakeholder-Perspektive im betrieblichen Coaching.
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